Pflegeleistungen 2017
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe
Pflegegrad 1 * -
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro
Pflegesachleistungen bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes
Im Bereich der Tagespflegeleistungen werden die gleichen Beträge zugrunde gelegt
Pflegegrad 1 * -
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1298 Euro
Pflegegrad 4 1612 Euro
Pflegegrad 5 1995 Euro
Leistungsbetrag Stationär
Pflegegrad 1 125 *
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1262 Euro
Pflegegrad 4 1775 Euro
Pflegegrad 5 2005 Euro
Einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil
In den vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt es in Zukunft für die Pflegegrade 2 bis 5 einen einheitlichen Eigenanteil, den jede Einrichtung mit der Pflegekasse/dem Sozialhilfeträger individuell ermittelt. Das heißt: es gibt innerhalb einer Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den Pflegekosten, egal in welchem Pflegegrad der Bewohner sich befindet.
*Pflegegrad 1 Pflegebedürftige mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit erhalten einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Der Betrag kann für Kurzzeit und Tagespflege oder Anbieter anerkannten Unterstützungsleistungen oder für Leistungen von Pflegediensten im Bereich Körperpflege, Betreuung und Hauswirtschaft verwendet werden. Diese Personen können 40 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel, einen Zuschlag von 214 Euro für ambulant betreute Wohngruppen und Zuschüsse zur Wohnumgestaltung (bis zu 4000 Euro) beanspruchen.