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Pflegeberatung

Seit dem 1. Januar 2009 existiert der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese sind in aller Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen. Die Pflegeberatungen sind vor Ort stationiert und gut vernetzt und informiert. Sie können Fragen rund um die Pflegesituation regional beantworten. Die Pflegeberatungen informieren Sie,

  • Bei Fragen zur Unterstützung der häuslichen Pflegesituation und informieren Sie zu ambulanten Pflegediensten in Ihrer Nähe.
  • Unterstützen Sie bei der Beantragung der Pflegestufen.
  • Helfen Ihnen bei der Orientierung zu den Unterstützungsangeboten. Sie kennen die Strukturen vor Ort wissen, welche Projekte und ehrenamtlichen Möglichkeiten der Unterstützung es in Ihrer Nähe gibt.
  • Unterstützen Sie bei der Wohnfeldanpassung.
  • Kennen die Strukturen und Rahmenbedingungen der finanziellen Möglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen

Pflegestützpunkte im Landkreis Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim hat in den Kreishäuser Hildesheim, Marie-Wagenknecht Str. 3, und in Alfeld, Ständehausstr. 1, Pflegestützpunkte eingerichtet. Sie sind für alle Pflegebedürftige, ihren Angehörigen sowie interessierte Personen für Fragen rund um das Thema Pflege eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle. Dort wird aus einer Hand neutral und kostenlos über pflegerische, medizinische und soziale Leistungen informiert. Diese Stellen beraten zu Antragsstellung, über Leistungen in der Pflege, bis zur Hilfe bei der Inanspruchnahme von Pflegehilfen.

Die Pflegestützpunkte sollen wohnortnah eine Transparenz der bestehenden Hilfs- und Versorgungsstrukturen ermöglichen. Es werden vorhandene Strukturen genutzt und Leistungserbringer weiter vernetzt. Zudem erfolgt eine nachhaltige Einbindung von Selbsthilfegruppen und des Bürgerschaftlichen Engagements.

Flyer Pflegestützpunkte im Landkreis Hildesheim

Verpflichtende Pflegeberatung (SGB XI 37.3) bei Pflegegeld

 Die Pflegekassen schreiben vor, dass private Pflegepersonen, die nur Pflegegeld erhalten, in einem bestimmten Abstand einen verpflichtenden „Beratungseinsatz“ vereinbaren müssen. Wie häufig man einen solchen "Beratungsbesuch“ vereinbart wird, hängt von dem Pflegegrad ab. Eine Missachtung der Pflegebesuchstermine kann zum Aussetzen des Pflegegeldes führen.

Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich,

Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich.

Der Pflegebedürftige oder deren Pflegeperson muss für die verpflichtende Beratung selber bei einen Pflegedienst oder einen speziellen Anbieter (die zuständige Pflegekasse vermittelt) beauftragen.

Der Besuch einer Pflegefachkraft dient dazu, die Qualität der pflegerischen Versorgung vor Ort zu bewerten, zu beraten und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Die Beratung der pflegenden Person steht im Vordergrund. Die Kosten des Pflegebesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Er ist verpflichtend, sobald nur noch Pflegegeld in Anspruch genommen wird.

Ab 2022 können die Pflegefachkräfte selbst Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Duschhocker, verordnen, Wo bisher ein Arzt die Verordnung ausstellen musste, reicht jetzt die Empfehlung der Pflegefachkraft um ein Hilfsmittel im Sanitätshaus zu bekommen.