Hilfsmittel
Im Bereich der Rehabilitation sind Hilfsmittel „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“ (nach Sozialgesetzbuch SGB V § 33).
Hilfsmittel verbessern die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung oder Erkrankung. Es gibt Hilfsmittel für den Alltag, die Schule den Arbeitsplatz und die Therapie. Sie unterstützen ein aktives und selbstständiges Leben und damit die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeit. Typische Hilfsmittel, die häufig eingesetzt werden sind Rollatoren, Badewannenlift, Haltegriffe oder Toilettenstühle. Wichtige Informationen zum Thema Hilfsmittel finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Rehadat-Hilfsmittel
Barrierefrei Kommunizieren
Deutsche Alzheimer Gesellschaft zu technischen Hilfsmitteln
Fragen und Antworten zum Thema Hilfsmittel
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Hilfsmittel.
Wo kann ich mich beraten lassen, um das richtige Hilfsmittel auszuwählen, wenn ich nicht mehr alleine in die Badewanne steigen kann?
Welches Hilfsmittel kann ich nutzen, um meinem Mann beim Umsetzen vom Rollstuhl ins Bett zu helfen?
Wer trägt die Kosten für ein medizinisches Hilfsmittel?
Der gesetzliche Eigenanteil des Patienten beträgt zehn Prozent der Kosten für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf zehn Euro im Monat beschränkt.
Wichtig: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahrens sind von den Zuzahlungen befreit.