Seiteninhalt
Pflege
Pflege ist nicht nur ein Thema, das im Alter relevant werden kann. Eine Krankheit, Behinderung oder ein Unfall können Ursache einer Pflegebedürftigkeit in jedem Alter sein.
Für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit einer Person, wird der Hilfe und Unterstützungsbedarf bei einer Begutachtung erfasst. Ein Antrag wird bei der Pflegekasse = zuständige Krankenkasse der Person gestellt.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit, seit 2017
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind in sechs Bereichen pflegefachlich begründeten Kriterien (siehe Begutachtung)