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Wohnformen

Wohngemeinschaften:

In einer Wohngemeinschaft leben mehrere Menschen aus unterschiedlichsten Gründen zusammen. Sie wollen vor allem in Gemeinschaft mit anderen zusammenleben, aber sich die Selbstständigkeit erhalten.  Das Zusammenleben ist in einer Wohnung ist meist kostensparend, man teilt sich meist Küche und Wohnzimmer.  Meistens finden sich Menschen mit  ähnliche Lebenssituationen zusammen. Die Formen des „gemeinschaftlichen Wohnens“ sind sehrunterschiedlich. Personen verschiedenen Alters und Beeinträchtigungen unterstützen sich gemeinsam, sie planen und leben in unmittelbarer Nähe. Dadurch werden die persönlichen Ressourcen der Bewohner aktiviert, sowie die Lebensqualität gesteigert. Wohngemeinschaften können in einer Wohnung aber auch in einem Haus gestaltet werden.

www.neues-wohnen-nds.de/gemeinschaftliches-wohnen

http://wohnprogramm.fgw-ev.de/fachinformationen/

Betreutes Wohnen/Service Wohnen

Wer vor allem in Gemeinschaft mit anderen zusammenleben möchte, aber sich gleichzeitig ein hohes Maß an Selbstständigkeit erhalten will, entscheiden sie sich für die Wohnformen, in denen sie mit Menschen mit unterschiedlichen Hilfebedarfs zusammenleben. Die Wohnung ist mit mit einem individuellen Dienstleistungsangebot gekoppelt. Beim Betreuten Wohnen gibt es zwei Verträge; einen Mietvertrag und einen pauschalen Betreuungsvertrag. Eine Ansprechperson ist stundenweise vor Ort für Beratung, Information und Organisation zuständig. Die Wohnungen sind meist barrierefrei und das Haus verfügt über einen Gemeinschaftsraum der von allen Bewohnern genutzt werden kann.www.fgw-ev.de

Ambulant betreute Wohn/ Pflege-Gemeinschaft

In einer Pflegewohngemeinschaft leben mindestens 3  pflegebedürftige Menschen zusammen. Jeder Bewohner hat sein eigenes  induividuelles Zimmer, zusätzlich gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume wie beispielsweise eine Küche und ein Wohnzimmer.

Pflegebedürftige leben somit nicht allein und können den Alltag besser bewältigen, indem sie Betreuungs- und Unterstützungsangebote gemeinsam nutzen. Hierfür beauftragen sie gemeinsam eine Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten übernimmt, sowie im Haushalt unterstützt. Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich für die Präsenzkraft.

Anbieterorganisierte Pflege-Wohngemeinschaften werden durch Träger von Pflegediensten sowie von verschiedenen Anbietern gegründet und geleite. Die Entscheidungen trifft der Träger selber und  muss sich an die Vorschriften  des jeweiligen Bundeslandes halten, dieses wird von der Heimaufsicht überwacht und geprüft.

Selbstorganisierte Pflege- Wohngemeinschaften werden von  Bewohner oder ihre Angehörigen  gemeinschaftlich gegründet und von ihnen selbstbestimmt organisiert und verwaltet. Die Bewohner bzw. deren Angehörigen regeln alle Fragen, die die Wohngemeinschaft betreffen, selbst. Sie entscheiden beispielsweise darüber, wer in die Wohngemeinschaft einzieht oder wie der Alltag gestaltet wird. Die Heimaufsicht ist hier nicht zuständig und kann daher auch nicht tätig werden, wenn es Fragen oder Beschwerden zu einer Pflege-Wohngemeinschaft gibt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-in-wohngemeinschaften/die-pflegewohngemeinschaft-eine-alternative-zum-heim-13583

www.wg-qualitaet.de

Pflegeheim

Trotz der vielen ambulanten Dienste, die das Älter werden in der gewohnten Umgebung erleichtern und ermöglichen, kann der Zeit­punkt kommen, an dem überwiegend Hilfe durch Dritte notwendig wird. Um diese Unterstützung zu gewährleisten, kann eine Aufnahme in einem Alten- und Pflegeheim erforderlich werden.

Das nachstehende Informationsheft hilft Ihnen bei der Suche nach der passenden Einrichtung in der Region Hildesheim

Entscheidungshilfen für eine Heimaufnahme (PDF, 1.6 MB, 19.03.2024)

Weitere Informationen im Internet unter

www.fachstelle-wohnberatung.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/heimvertrag-worueber-sie-das-pflegeheim-vorab-informieren-muss-10790