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Grundsicherung

Personen, deren Einkommen für die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nicht ausreicht,  können unter Umständen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen. Den Antrag auf die Leistungen der Grundsicherung  (4. Kapitel des SGB XII) muss man bei seinem zuständigen Sozialamt stellen, dieses bewilligt die Grundsicherung für ein Jahr. Danach muss man einen Folgeantrag stellen. Das Sozialamt kann die Grundsicherung für länger als zwölf Monate bewilligen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich das Einkommen des Antragstellers künftig nicht ändert.

Das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern wird vom Sozialamt bei der Grundsicherung mit angerechnet. Dagegen berücksichtigt die Behörde das Einkommen von Kindern erst dann an, wenn diese mehr als 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung haben.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_mit_Unterthemen.html