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Wohnraumanpassung und Finanzierung

Wer heute baut, sollte sich schon jetzt Gedanken über das Leben im Alter machen

Altersgerecht umbauen

Schon eine Umgestaltung der Wohnung kann das selbstständige Leben, im Alter oder im Falle einer Behinderung, sichern. Ein Umbau des Bades kann die selbstständige Benutzung lange erhalten oder auch wieder herstellen. Durch einige Veränderungen lassen sich oftmals die Wohnungen an die Bedürfnisse des Menschen anpassen, so dass frühzeitig Barrieren beseitigt, Gefahren abgewendet und Stürze vorgebeugt werden können.

Die Broschüre “Komfortabel & barrierefrei wohnen - mehr Lebensqualität für alle“ bietet hilfreiche Tipps und Anregungen, wie man die Wohnung je nach Lebensphase bedürfnisgerecht anpassen kann sowie einen Überblick über die vielfältigen Wohnalternativen in der Region Hildesheim.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre “Wohnen im Alter - Am liebsten zu Hause“


Finanzierung von Umbaumaßnahmen

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören

  • Wege zu Gebäuden und im Eingangsbereich. Beispiel: Rampe
  • Überwindung von Treppen und Stufen. Beispiel: Lifter
  • Umgestaltung der Raumaufteilung,Türverbreiterung, Schaffung von Bewegungsflächen und Schwellenabbau
  • Badumbau. Beispiel: ebenerdige Dusche, Toilettenerhöhung
  • Bedienelemente und Hilfssysteme. Beispiel: Haltegriffe
  • Auch Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung können gelten gemacht werden.
Weitere Information unter
Familienratgeber

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)

Ab dem Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, einen Antrag bei seiner Pflegekasse, vor Beginn der Maßnahme, für die Verbesserung des Wohnumfeldes zu stellen. Es soll dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert werden oder auch die möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden.

Die Pflegekasse gewährt für jeden Pflegebedürftigen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Eine neue Maßnahme wird erst bei einer Veränderung der Pflegesituation gewährt. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, können Gesamtzuschüsse von bis zu 16.000 Euro in Anspruch genommen werden.

KfW-Förderung: Kredit 159 „Altersgerechtes Umbauen“

Im Rahmen des Förderprogramms „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ gewährt die KfW-Bank zinsgünstige Kredite für Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.

KfW Förderangebot 455 E/Investitionszuschuss/Einbruchschutz

Die KfW hat ein neues Zuschussprogramm für den Umbau bestehender Häuser/Wohnungen in barrierefreien und einbruchsicheren Wohnraum aufgelegt.

Der Zuschuss beträgt 10 % der Investitionssumme pro Wohneinheit, bei den Standard „altersgerechte Umbau und Einbruchschutz“. Bemessungsgrundlage pro Wohneinheit sind max. 50.000 Euro (also max. Zuschuss 5000 Euro).
Gefördert werden alle natürlichen Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, sowie Mieter.

Der Zuschuss wird direkt bei der Kfw Bank gestellt.

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Finanzvermittler/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/index.jsp

Weitere Informationen unter www.kfw.de

Land Niedersachsen (NBank)

Die NBank vergibt zinsgünstige und zinslose Darlehen an Vermieter und Eigentümer (einkommensabhängig). Zum Beispiel zur altersgerechten Modernisierung von Wohneigentum oder Schaffung von selbst genutzen Wohneigentum für Menschen mit Behinderung.

Anträge werden bei der Wohnraumförderstelle gestellt.

NBank  Günter-Wagner Allee 12-16, 30177 Hannover Tel: 0511-300 31-333   Email: beratung@nbank.de

Weitere Informationen unter www.nbank.de

Reha-Träger

Neu und Umbauten die zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit notwendig sind können unter bestimmten Vorraussetzungen finanziert werden.  

Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de